Vor Einführung der ARGE wurden im Sozialamt behinderte Rentner und behinderte Arbeitnehmer, die den eigenen Lebensunterhalt nicht selbst durch ihr Einkommen abdecken konnten, von einer Abteilung bearbeitet.
Mit dem Hartz-Konzept wurde in der vierten Stufe das Sozialamt zum Amt für soziale Integration, übernahm unter anderem als Kostenträger die Rentner mit Behinderung aus dem Bereich der Sozialhilfe und die berufstätigen Behinderten wurden der ARGE zugeordnet.
Der Bezug von so genanntem Hartz IV bzw. ALG II sollte für den Empfänger, vom Konzept her, kein Dauerzustand sein. Die arbeitslosen Bürger sollten unter strengen Auflagen der Mitwirkungspflicht schnellstmöglich wieder dem Arbeitsmarkt zugeführt werden.
Ich bin mittlerweile knapp 20 Jahre im Kreise der arbeitenden Behinderten (Hohe Querschnittlähmung durch Autounfall) und ich sehe mich auch nicht als arbeitssuchend, denn ich habe das mir mögliche Potential an Arbeitskraft, welches durch meine Behinderung sehr eingeschränkt ist, ausgeschöpft und muss somit nicht mehr vermittelt werden.
Was mich bei dieser Erkenntnis traurig stimmt; es reicht nicht zum Leben und dadurch werde ich wohl bis zu meinem Rentendasein als
Dauergast in der ARGE bleiben, mit all ihren Auflagen und nie über den Tellerrand springen.