Teilhabe am Arbeitsleben, ein schöner Ausdruck. Dieser soll es behinderten Menschen durch Hilfen ermöglichen am Berufsleben teilzunehmen. Der Gesetzgeber hat sich da wirklich tolle Sachen ausgedacht, die zum einen nicht auf des Unternehmers Portemonnaie gehen, wenn er einen Behinderten einstellt und das ganze Paket für ihn einen guten Nachteilsausgleich bildet, um bei den “Fußgängern” mitmischen zu können.
(Fußgänger = umgangssprachlicher Ausdruck unter Rollstuhlfahrern für Menschen ohne Behinderung)
Aber manchmal schüttelt man nur den Kopf, welche Bemessungskriterien für dessen Erhalt zu Grunde gelegt werden.
Beleuchten wir mal den Fall von Max Mustermann, er ist hoch querschnittgelähmt, sitzt i
m Rollstuhl und arbeitet 15 Stunden wöchentlich in einer größeren Behörde. Um diese zu erreichen, erhält er eine Betriebskostenpauschale aus dem Topf der “Teilhabe am Arbeitsleben” für sein Auto, da er hierfür nicht die finanziellen Mittel hat und der Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kaum möglich ist; die er jährlich aufs neue beantragt. Wie auch für 2010.
Abgelehnt!!! – An den persönlichen Verhältnissen und den finanziellen Mitteln hatte sich zum Vorjahr doch nichts geändert. Grund: Anzuerkennende Unterkunftskosten 350 Euro warm. Leider ist die Wohnung von Herrn Mustermann um einiges teurer, was auch die ARGE letztjährlich mit einem Miethöchstverfahren monierte, ihn jedoch in der Wohnung beließ und die Kosten übernimmt, da kein anderer behindertengerechter Wohnraum zu finden war.
Bei anerkannten Unterkunftskosten von 350 Euro warm entspricht das etwa der Summe, die man für eine 45 qm Wohnung bekommt, und als Rollstuhlfahrer hätte er schon Anspruch auf 60 qm und somit höhere
Unterkunftskosten. Außerdem steht ihm das errechnete Mehrgeld durch den Mietzuschuss der ARGE nicht persönlich zur Verfügung und ist zweckgebunden. – Davon kann das Auto doch nicht unterhalten werden. – Herr Mustermann legt Widerspruch ein.
Bei den täglichen Wegen zum Briefkasten immer dieselben Gedanken: Kommt heut der Widerspruchsbescheid? Wird dem Widerspruch stattgegeben? Hoffentlich geht das Auto nicht kaputt, und wenn ja, wie kommt er zur Arbeit? Wie reagiert der Arbeitgeber? – Er ist da – Widerspruch abgelehnt, mit einem freundlichen Hinweis, dass Herr Mustermann in nächster Instanz vor dem zuständigen Sozialgericht gegen diesen Bescheid Klage erheben könne.
Was wird das Mäxchen nun machen? Klagen?
Wie’s weiterging:
Teilhabe am Arbeitsleben, Teil 2
ZITAT: Bei anerkannten Unterkunftskosten von 350 Euro warm entspricht das etwa der Summe, die man für eine 45 qm Wohnung bekommt, und als Rollstuhlfahrer hätte er schon Anspruch auf 60 qm und somit höhere Unterkunftskosten.
Hätte da gern nähere Auskunft drüber da ich mein mehr an qm momentan aus eigener Tasche zuzahlen muß… Gibt es darüber irgendwo Infos ? Hatte vor Monaten mal nach welchen im Netz gesucht, bin aber nicht fündig geworden…
mfg
nagel mich bitte nicht auf diese zahlen fest, es sind ca.-angaben. Es variiert von stadt zu stadt, abhängig vom mietspiegel und der jeweiligen auslegung der gesetze im einzelnen.
aber ganz gute anhaltspunkte findest du schon mal hier:
http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm
mfg, marcus
Hallo Teddy,
ich habe deine antwort ja schon vor Wochen gelesen und denke es wird Zeit dir mal zu danken.. Also DANKE SEHR !!!