Rauchen, ein leidiges Thema. Für viele die es tun, ist es schon lange kein Genuss mehr, da der schleichende Suizid, angetrieben durch den inneren Schweinehund mit Gewohnheits- und Nikotinsucht, denjenigen kein Ende finden lässt und nebenbei erhöht der Gesetzgeber ständig die Steuern für Tabakartikel und denkt sich, die werden aus finanziellem Druck schon aufhören.
Für die, die es nicht tun, ist es meist eher belästigend und gesundheits- schädigend. Um diese zu schützen, wurde ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen, dass aber in jedem Bundesland eine andere Anwendung findet. Mittlerweile gibt es in Firmen, Behörden und an Plätzen des öffentlichen Lebens sogenannte Raucherzonen und in der Gastronomie sprießen die Raucherclubs wie Blumen aus dem Boden, in denen sich die Raucher separieren.
In der ganzen Sache ergibt sich nur ein Zwiespalt zwischen der persönlichen Verwirklichung und dem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, der sich nicht so leicht beantworten lässt. Stellen wir mal fiktiv dahin; es gibt einen pflegebedürftigen, rauchenden Rollstuhlfahrer, der durch einen nichtrauchenden Zivi oder Pfleger versorgt wird, muss der dann auf den Balkon geschoben werden? Wer hält die Zigarette? Wäre Raucher Einstellungskriterium?