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[Bild: Smilie liest im Text] Verdienst

 


Warum verdienen Werkstattbeschäftigte so wenig?

Nach Angaben der Bundesregierung verdiente ein Werkstattbeschäftigter im Jahr 2008 im sogenannten Arbeitsbereich monatlich durchschnittlich 159 Euro, also 1.900 Euro im Jahr. Das geltende Recht schreibt den Werkstätten vor, mindestens 70 Prozent ihres erwirtschafteten Arbeitsergebnisses als Arbeitsentgelte an die behinderten Beschäftigten auszuzahlen. Danach hätte ein Werkstattbeschäftigter einen finanziellen Jahres-"Überschuss" von 2.700 Euro geschaffen, aus dem das Arbeitsentgelt gezahlt werden kann. Im Vergleich dazu: Der monatliche Nettolohn betrug im Jahr 2007 je Arbeitnehmer 2.400 Euro.

Das wirtschaftliche Ergebnis der Werkstatt war bis 2001 die alleinige Quelle des Verdienstes der Werkstattbeschäftigten. Es ist deshalb so niedrig, weil Werkstattarbeit nicht mit Erwerbsarbeit vergleichbar ist. Werkstattarbeit besteht zum einen Teil aus den Eingliederungsleistungen der Fachkräfte und zum anderen aus der wertschaffenden Arbeit der Werkstattbeschäftigten. Die Arbeit ist von Werkstattleistungen begleitet: pädagogisch angeleitet, individuell gestaltet und therapeutisch kompensiert. Werkstattarbeit ist deshalb eine komplexe Dienstleistung. Seit 2001 hat der Werkstattbeschäftigte Anspruch auf ein Arbeitsförderungsgeld - von maximal 26 Euro monatlich.

Die Leistungsfähigkeit der Werkstattbeschäftigten ist aufgrund ihrer Behinderungen so gering, dass ihnen der Weg ins Erwerbsleben versperrt ist. Das erst begründet den Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz. Außerdem steht nicht die Umsatzmaximierung im Vordergrund der Werkstattarbeit: Berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung, therapeutische und pflegerische Maßnahmen arbeitsbegleitend während der Beschäftigungszeit reduzieren den Zeitanteil für die wirtschaftlich verwertbare Leistung. Schließlich gelten auch die Pausen als Beschäftigungszeit.

Das bundesdurchschnittliche Arbeitsentgelt von rd. 160 Euro pro Monat ist nur eine statistische Größe, wenn auch recht aussagefähig. Die Durchschnittsverdienste differieren von Werkstatt zu Werkstatt beträchtlich und reichen von 67 Euro bis über 600 Euro monatlich, in Einzelfällen auch mehr. Das resultiert u. a. aus den unterschiedlichen Konzeptionen der Werkstattträger: Je nach dem, ob eher die wirtschaftliche Betätigung und produktive Leistung betont oder arbeitstherapeutische, pädagogische und gestalterische Schwerpunkte gesetzt werden. Auch Art und Schwere der Behinderungen spielen eine gravierende Rolle. Sind pflegerisch-betreuende Leistungen besonders umfangreich - von der Hilfe beim Essen und dem Toilettengang bis hin zum Waschen und Windeln, sind regelmäßige bewegungstherapeutische oder psychologische Maßnahmen erforderlich, steht eine wesentlich geringere Zeit für die produktive Tätigkeit zur Verfügung. Und selbst die verlangt nach pädagogischer Begleitung und nicht vorrangig nach einem Produktivitätsbeweis. Das sind die äußerlichen Ursachen.

Gemessen am finanziellen Gesamtergebnis der Werkstätten erhalten die Beschäftigten mit rd. 160 Euro monatlich viel, nämlich mindestens 70 Prozent aller insgesamt erwirtschafteten Werte. Im Vergleich zu den Durchschnittseinkommen unselbständig Erwerbstätiger dagegen - rd. 2.400 Euro netto monatlich - ist das Monatseinkommen der Werkstattbeschäftigten erbärmlich.

Der Hauptgrund dafür liegt im offiziellen Menschenverständnis und der daraus folgenden politischen Schwerpunktsetzung: Die Rehabilitanden in allen anderen Eingliederungseinrichtungen erhalten ein existenzsicherndes Ausbildungs- oder Übergangsgeld oder haben andere Ansprüche auf gesetzliche Versorgungsleistungen. Bei ihnen geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die investierten Rehabilitationsleistungen "lohnen", weil diese Bevölkerungsgruppen nach den medizinischen, therapeutischen und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen grundsätzlich wieder erwerbstätig werden können und zumindest sollen. Bei Werkstattbeschäftigten ist das anders: Die Mehrzahl von ihnen hat wegen Art oder Schwere ihrer Behinderungen arbeitszeitlebens keine Chancen auf einen erwerbssichernden Arbeitsplatz. Sie sind bis zum Eintritt in den Altersruhestand und darüber hinaus auf kostenträchtige Assistenz, personelle, sachliche und finanzielle Hilfen angewiesen. Sie sind im Verständnis einer produktivitätsorientierten Gesellschaft "unnütz".

Die » BAG:WfbM findet sich mit dieser Anschauung und der daraus resultierenden Bewertung mit ihren negativen Folgen nicht ab. Es brauchte Jahrzehnte durchzusetzen, dass jeder behinderte Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Eingliederungsleistungen erhielt, unabhängig davon, aus welchem Grund er behindert ist - ob von Geburt, durch Arbeitsunfälle oder Kriegseinwirkungen. Auch die Zahlung eines existenzsichernden Arbeitsentgeltes muss unabhängig davon sein, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist und wie hoch der individuelle Grad der Produktivität des einzelnen ist.

Es ist deshalb nur konsequent, wenn die BAG:WfbM in der Vergangenheit vom Staat forderte, den Werkstattbeschäftigten einen Grundbetrag aus öffentlichen Mitteln zu zahlen, der ebenso hoch ist, wie der einfache Sozialhilferegelsatz. Das wären monatlich 345 Euro. Es ist aber erforderlich, die öffentlich finanzierten Zuwendungen auf ein Existenzminimum anzuheben. Deshalb hält die BAG:WfbM ein existenzsicherndes Arbeitsförderungsentgelt für unverzichtbar. Das steuerliche Existenzminimum liegt nach letzten Daten bei 7.235 Euro im Jahr, also bei rund 603 Euro monatlich. Knapp ein Viertel davon erwirtschaften die Werkstattbeschäftigten aus eigener Kraft, den Rest muss die öffentliche Hand bereitstellen.


Diese Informationen werden Dir zur Verfügung gestellt von der

» Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG:WfbM)


[Bild: BAG Werkstätten für behinderte Menschen e.V. Logo]



 
 
[Bild: Smilie liest im Magazin] 4hc-Magazin
 
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