direkt zum Inhalt

[4HC: for Handicapped]

Hallo Gast
Zuletzt eingeloggte User
 
  • [Bild: Männlichkeit]Männliche

  • [Bild: Weiblichkeit]Weibliche

Wer ist im Chat
    Niemand in den öffentlichen Räumen.
Login



 
Du bist hier: Home » Magazin » Recht & Soziales » Beratungshilfe

[Bild: Smilie liest im Text] Beratungshilfe

 


Beratungshilfe

Wer sich einen Rechtsanwalt nicht aus eigener Tasche leisten kann, muss in unserem Sozialstaat nicht auf Rechtsberatung verzichten. Für diesen Fall kann man staatliche Beratungshilfe beantragen - vorausgesetzt, es springt keine Rechtsschutzversicherung ein, und man ist auch kein Mitglied in einem Verband. Erforderlich ist weiterhin anwaltlicher Beratungsbedarf - der zum Beispiel besteht, wenn man schon mal eine Leistung beantragt hat, diese aber nicht bewilligt wurde, und man nun über seine juristischen Möglichkeiten informiert werden möchte. Nicht erforderlich ist dagegen hierfür, dass man mit seinem Anliegen hinreichende Erfolgsaussichten haben wird.

Zwei Möglichkeiten gibt es nun, einen Beratungsschein zu erhalten: Optimal ist es, diesen selbst bei dem Amtsgericht zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich man seinen Wohnsitz hat. So hat man im Voraus die Gewissheit, dass der Anwalt einem keine Rechnung schicken wird - er darf nur eine Gebühr von 10 EURO in Rechnung stellen. Aber man kann auch erst einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen und ihm einen Antrag auf Beratungshilfe zuschicken, den dieser dann weiterleitet. In zwei Bundesländern gibt es keine Beratungsscheine für niedergelassene Rechtsanwälte: Hamburg und Bremen. Hier kann man sich nämlich stattdessen bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) beraten lassen.

Das Antragsformular inklusive Ausfüllhinweisen finden Sie hier:
» zum Antragsformular

Jens Schmidt, Rechtsanwalt